Home                         Der Kegelverein "Die Holzköpfe" gegründet 1991 in Essen

                                   Satzung
                                                        

 

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Strafkatalog


§ 1 Es wird alle vier Wochen gekegelt

§ 2 Der Kegelabend beginnt pünktlich um 20:00 Uhr.

§ 3 Pro Kegelabend wird von jedem Anwesenden 8,- € Startgeld erhoben.

§ 4 Der Kegelclub ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend sind.

§ 5 Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 des Mitarbeiterbestandes erforderlich.

§ 6 Fehlt ein Mitglied dreimal hintereinander unentschuldigt, so erlischt die Mitgliedschaft.

§ 7 Bei Austritt und Ausschluss erlischt jeder Anspruch an die Kegelkasse.
Für den Ausschluss eines Mitgliedes ist die satzungsändernde Mehrheit erforderlich.

§ 8 Für einen Beschluss über die Verwendung von Kassengeldern ist die satzungsändernde Mehrheit erforderlich.

§ 9 Ist über die Verwendung des Kassenbestandes zu einer gemeinsamen Unternehmung ein Beschluss gefasst worden und können einzelne Mitglieder hieran nicht teilnehmen, so kann, wenn ein ernsthafter Grund vorliegt, ausgezahlt werden.

§10 Wer aus dem Kegelclub austritt, oder nicht an dem Kegelausflug teilnimmt, hat keinen Anspruch auf eingezahlte Gelder, für abweichende Entscheidungen ist die satzungsändernde Mehrheit erforderlich.

§11 Neue Mitglieder werden durch Mehrheitsbeschluss aufgenommen.

§12 Jedes neue Mitglied zahlt bei Eintritt in den Club den anteiligen Kassenbestand.

§13 Die Königspartie besteht aus folgenden Würfen:
1. Wird ausgelost, Vorschlag der Mitglieder
2. Wird ausgelost, Vorschlag der Mitglieder
3. Wird ausgelost, Vorschlag der Mitglieder
4. Mütze
5. Zweimal in die Vollen

§13a Zur Wertung "König-/in des Jahres" zählen nur die acht besten Königspartien eines jeden Keglers.

§14 Springt eine Runde edlen Stoffes, dies ist nach jedem Geburtstag der Fall, so stiften alle, mit Ausnahme des Spender -,50 €.

§15 Für die zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen oder nach der Auflösung noch bestehenden Verbindlichkeiten des bisherigen Clubs, haftet jedes Mitglied, das bei der Auflösung beteiligt worden ist, anteilsmäßig.

§16 Bei der Auflösung des Kegelclubs erfolgt eine anteilmäßige Auszahlung des Kassenbestandes. Für die Auflösung ist die satzungsändernde Mehrheit erforderlich.


§17 Diese Satzung muss erstmalig einstimmig angenommen werden.
Das Original ist von jedem Mitglied durch Unterschrift anzuerkennen.
Jedes Mitglied erhält eine Abschrift.

 

Stand: 01.12.2008